Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit beeinflussen. Ein Rechtsanwalt verhindert durch die Einhaltung wichtiger Fristen unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Zudem erhält nur ein Rechtsanwalt vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für den Ausgang Ihres Verfahrens sein kann.
Sie sollten uns bei jeder anstehenden Veränderung (Wohnungswechsel, Arbeitsplatzwechsel) in Ihrem Leben oder bei Eingehen von größeren finanziellen Risiken kontaktieren. Immer auch dann, wenn Sie bei allfälligen zu treffenden Entscheidungen ein ungutes Gefühl verspüren.
Nehmen Sie, wenn möglich, sämtliche Unterlagen, Beweismittel sowie die Namen und Adressen Ihrer Zeugen mit.
Wir können das Erstgespräch nicht kostenlos anbieten, dafür nehmen wir uns für Sie jedoch die notwendige Zeit dafür. Zudem werden wir im Bedarfsfall einen raschen Termin vereinbaren.
Wir arbeiten ausschließlich zu den Bedingungen der Autonomen Honorarkriterien für Rechtsanwälte „AHK“ und dem Notariatstarif „NTG“. Unsere Rechtsanwaltsvollmacht können sie hier einsehen.
In Österreich gilt vor Gericht das Obsiegensprinzip, das heißt, dass die jeweils unterliegende Partei dem Gegner die Kosten des Verfahrens zu ersetzen hat.
Aufgrund des in Österreich geltenden Obsiegensprinzips muss die unterliegende Partei dem Gegner die Kosten des Verfahrens ersetzen. Der sich daraus ergebende Betrag ist Ihr Prozessrisiko. Der Betrag setzt sich aus den Kosten für das Gericht und Sachverständigen und Zeugen sowie Kosten der am Verfahren beteiligten Rechtsanwälte zusammen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihre Erfolgschancen bereits im Vorfeld sehr genau eingrenzen.
Wir arbeiten überregional und übernehmen auch gerne Ihren Fall, wenn Sie in einem der anderen Bundesländer wohnhaft sind.
Bei Zivilverfahren in Gerichtsverfahren in erster Instanz (Bezirksgericht) und in allen oberen Instanzen (Landesgerichte, Oberlandesgerichte und OGH, VwGH und VfGH).
Gerne ist unser Team auch bereit für Ihr Unternehmen, Verein, Körperschaft oder sonstige Personengruppen Vorträge über diverse Rechtsthemen zu übernehmen.